Urteil: Mutmaßliche Einwilligung zur Aufhebung ärztlicher Schweigepflicht bei Notwendigkeit der Testierfähigkeit eines Erblassers
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 15.05.2018 – 2 Wx 202/18 – Entbindung von Schweigepflicht entspricht mutmaßlichem Willen des Erblassers