Urteil: Mutmaßliche Einwilligung zur Aufhebung ärztlicher Schweigepflicht bei Notwendigkeit der Testierfähigkeit eines Erblassers

Urteil: Mutmaßliche Einwilligung zur Aufhebung ärztlicher Schweigepflicht bei Notwendigkeit der Testierfähigkeit eines Erblassers

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 15.05.2018 – 2 Wx 202/18 –

Entbindung von Schweigepflicht entspricht mutmaßlichem Willen des Erblassers  weiterlesen

Steht die Testierfähigkeit des Erblassers in Frage, so entspricht es dem mutmaßlichen Willen des Erblassers seinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Ein Zeugnis­verweigerungs­recht nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO besteht dann nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

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