Urteil: Anbieter eines E-Mail-Dienstes kann im Rahmen einer ordnungsgemäß angeordneten Überwachung zur Übermittlung von IP-Adressen verpflichtet werden

Urteil: Anbieter eines E-Mail-Dienstes kann im Rahmen einer ordnungsgemäß angeordneten Überwachung zur Übermittlung von IP-Adressen verpflichtet werden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.12.2018 – 2 BvR 2377/16 –

Auch daten­schutz­optimiertes Geschäftsmodell entbindet nicht von Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.  weiterlesen

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass es nicht gegen das Grundgesetz verstößt, dass der Anbieter eines E-Mail-Dienstes im Rahmen einer ordnungsgemäß angeordneten Telekommunikations­überwachung verpflichtet ist, den Ermittlungsbehörden die Internet­protokoll­adressen (im Folgenden: IP-Adressen) der auf ihren Account zugreifenden Kunden auch dann zu übermitteln, wenn er seinen Dienst aus Datenschutzgründen so organisiert hat, dass er diese nicht protokolliert.

zum Urteil

Keine Kommentare
Related Posts