Urteil: Anbieter eines E-Mail-Dienstes kann im Rahmen einer ordnungsgemäß angeordneten Überwachung zur Übermittlung von IP-Adressen verpflichtet werden01.02.2019 Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.12.2018 – 2 BvR 2377/16 –Auch datenschutzoptimiertes Geschäftsmodell entbindet nicht von Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.