Urteil: Anbieter eines E-Mail-Dienstes kann im Rahmen einer ordnungsgemäß angeordneten Überwachung zur Übermittlung von IP-Adressen verpflichtet werden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.12.2018 – 2 BvR 2377/16 – Auch datenschutzoptimiertes Geschäftsmodell entbindet nicht von Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.