Umgang mit der Aufsichtsbehörde
Nach den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung hat der Verantwortliche wesentliche (organisatorische) Pflichten zu erfüllen. Zur Umsetzung dieser Anforderungen haben Aufsichtsbehörden und Verbände verschiedene Arbeitshilfen herausgegeben. Diese sind hier thematisch zusammengestellt.
1. Befugnisse der Aufsichtsbehörden beachten
_Kurzpapier DSK (29.06.2017) hier
2. Vortrag von Dr. Philipp Stroh beim BvD/Teletrust IT-Sicherheitsrechtstag 2017: „Wenn die Aufsichtsbehörde klingelt“ hier
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