BAG Urteil: Auskunftsbegehren in Form „Kopie des E-Mailverkehrs“ ist zu unbestimmt
Das Bundesarbeitsgericht hat einen Aspekt des Auskunftsrechtes weiter konkretisiert: Das Begehren muss „konkret“ sein (Urteil Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. April 2021 – 2 AZR 342/20 ).