Krankenkasse darf Lichtbilder von Versicherten nicht dauerhaft speichern

Krankenkasse darf Lichtbilder von Versicherten nicht dauerhaft speichern

BSG, AZ B 1 KR 31/17 R vom 18.12.2018

Die Speicherung von Lichtbildern nach Herstellung der elektronischen Gesundheitskarte und Übermittlung der Karte an den Versicherten ist unzulässig.

Zur Pressemitteilung 57/2018 des BSG

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