Die Niedersächsische Datenschutzaufsichtsbehörde prüft mit einem Fragenkatalog quer durch die Anforderungen der DSGVO Unternehmen in Niedersachsen.
Der Fragenkatalog geht tatsächlich nicht in die Tiefe, sondern fragt die Erfüllung grundlegender Pflichten der Unternehmen ab. Hier liegt eine Frageschwerpunkt auf dem Nachweis organisatorischer Regelungen im Unternehmen.