Das Bundesamt für Informationssicherheit hat einen aktualisierten Kriterienkatalog (=C5 Katalog) für das Cloud-Computing veröffentlicht. In dem Katalog sind die Kriterien an das interne Kontrollsystem eines Cloud-Anbieters benannt. Es wird beschrieben, welche Anforderungen der Cloud-Anbieter mindestens erfüllen muss.
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Im Vergleich zur Version von 2019 ist ein neues Kapitel „Produktsicherheit“ hinzugekommen; diese neuen Anforderungen beruhen auf dem EU Cybersecurity Act. Die bestehenden Sicherheitskriterien wurden überarbeitet; u.a. gibt es nun zu jedem Sicherheitskriterium Hinweise, wie dieses geprüft werden kann.
Erleichtert wurde das Erstellen der Systembeschreibung, die der Cloud-Anbieter zur Prüfung liefern muss. Der neue Katalog schafft die Möglichkeit , dass ein Prüfer direkt prüfen kann und eine der Systembeschreibung vergleichbare Beschreibung während des Prüfvorganges erstellt.
VERDATA orientiert sich bei Prüfungen an diesem Katalog.