Bußgeld gegen Krankenhaus wegen unzureichendem Zugriffsschutz auf Patientenakten

Bußgeld gegen Krankenhaus wegen unzureichendem Zugriffsschutz auf Patientenakten

Die niederländische Datenschutzaufsichtsbehörde hat ein Bußgeld gegen das Amsterdamer Krankenhaus (OLVG) über 440.000 Euro verhängt. Grund hierfür sind unzureichende Schutzmaßnahmen der Patientendaten.weiterlesen

In den Jahren 2018-2020 konnten unbefugte Mitarbeiter auf die Akten zugreifen – der Vorwurf lautet, dies nicht in ausreichendem Maße verhindert zu haben. Laut Aufsichtsbehörde konnten Werkstudenten und andere Mitarbeiter ohne Grund auf die Akten von Patienten zugreifen. Bemängelt wurden strukturelle Defizite: Zum einen war die Kontrolle des Zugriffs zu schwach ausgeprägt. Zwar wurde der Zugriff auf Patientendaten protokolliert, der Zugriff wurde aber nicht überprüft. Zum anderen wurde die Authentifizierung bemängelt: Die vom System vorgegebene Authentifizierung mittels Passwort und Ausweis und die damit dem Stand der Technik entsprechende Zwei-Faktor-Authentifizierung wurde nicht genutzt.

Zur Meldung der niederländischen Behörde

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