Die niederländische Datenschutzaufsichtsbehörde hat ein Bußgeld gegen das Amsterdamer Krankenhaus (OLVG) über 440.000 Euro verhängt. Grund hierfür sind unzureichende Schutzmaßnahmen der Patientendaten.
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In den Jahren 2018-2020 konnten unbefugte Mitarbeiter auf die Akten zugreifen – der Vorwurf lautet, dies nicht in ausreichendem Maße verhindert zu haben. Laut Aufsichtsbehörde konnten Werkstudenten und andere Mitarbeiter ohne Grund auf die Akten von Patienten zugreifen. Bemängelt wurden strukturelle Defizite: Zum einen war die Kontrolle des Zugriffs zu schwach ausgeprägt. Zwar wurde der Zugriff auf Patientendaten protokolliert, der Zugriff wurde aber nicht überprüft. Zum anderen wurde die Authentifizierung bemängelt: Die vom System vorgegebene Authentifizierung mittels Passwort und Ausweis und die damit dem Stand der Technik entsprechende Zwei-Faktor-Authentifizierung wurde nicht genutzt.