Die Dänische Aufsichtsbehörde hat gemäß Art. 28 Abs.8 DSGVO einen Standardvertragstext für die Auftragsverarbeitung herausgegeben. Dieser wurde vom Europäischen Datenschutzausschuss positiv angenommen und nun veröffentlicht. Diese englische Vorlage ist nicht verbindlich; sie ist aber zu empfehlen, insbesondere dann, wenn mit einem dänischen Unternehmen eine Auftragsverarbeitung abgeschlossen wird. Wird die behördliche Vorlage verwendet, prüft die Aufsichtsbehörde den Inhalt des Vertrages nicht mehr. Die Vorlage ist hier veröffentlichtweiterlesen