Urteil: DSGVO-Verstöße sind nicht abmahnfähig

Urteil: DSGVO-Verstöße sind nicht abmahnfähig

LG Wiesbaden Urteil vom 05.11.2018, Az. 5 O 214/18

Nach dem LG Bochum (Urteil 7.8.2018 Az. I-12 O 85 / 18) hat auch das LG Wiesbaden geurteilt, dass evtl. Verstöße gegen die DSGVO nicht vom Wettbewerber abgemahnt werden können.  weiterlesen

Das klagende Unternehmen bemängelte, dass der Wettbewerber nicht ausreichend über das Auskunftsrecht informiert und sah darin ein wettbewerbswidriges Verhalten.
Nach dem Urteil sind Mitbewerber nach dem UWG (§§ 3 Abs. 1,3 a i.V.m. § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG) weder anspruchsberechtigt noch klagebefugt. Die DSGVO enthalte hinsichtlich Sanktionen und Rechtsbehelfen abschließende Festlegungen, wie eine betroffene Person gegen Verstöße vorgehen kann. Die DSGVO ist nach Auffassung des Gerichtes in den Artikeln 77-84  eine abschließende Regelung schließt Ansprüche von Mitbewerbern aus.

Urteil veröffentlicht bei Jur-PC

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