Der Bundesbeauftragte hat ein Positionspapier veröffentlicht, das sich mit den Anforderungen der Anonymisierung von Daten beschäftigt. Das Papier bezieht sich zwar primär auf Telekommunikationsdaten, ist aber adaptierbar und in mehreren Stellen wegweisend. So werden Anforderungen an die rechtliche Zulässigkeit und die Methode der Anonymisierung beschrieben. Die gelegentlich diskutierte Frage, ob man nicht Daten immer anonym verwenden darf, wird datenschutzrechtlich aufgearbeitet. Außerdem wird klargestellt, dass der Anonymisierungsschritt ein Verarbeitungsvorgang ist, der einer Folgenabschätzung bedarf. Das Papier ist hier zu findenweiterlesen