Die Aufsichtsbehörden (Datenschutzkonferenz) haben in einem weiteren Positionspapier Ihren Standpunkt zum Einsatz von google analytcis kommuniziert. Nach Auffassung der Behörden ist google im Bezug auf google Analytics kein Auftragsverarbeiter und verarbeitet in allen Fällen personenbezogene Daten. Die Behörden sehen weder Art. 6 Abs.1 (b) DSGVO noch Art. 6 Abs.1 (f) DSGVO als Rechtsgrundlage, die Daten zu verarbeiten. Sie begründen, warum kein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung überwiegt. Die neuen Positionen können hier eingesehen werden: weiterlesen
Es verbleibt damit die Einwilligung als Rechtsgrundlage. Auch hier sehen die Behörden Anforderungen, die an die Einwilligung zu stellen sind und deren Umsetzung nachgewiesen werden muss.
Der Beschluss der Datenschutzkonferenz ergänzt das bereits bekannte Papier zu den Anforderungen an Telemediendienste (Orientierungshilfe März 2019).