Urteil: Das Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des Internetnutzers

Urteil: Das Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des Internetnutzers

EuGH vom 01.10.2019 – C-673/17

Es liegt keine wirksame Einwilligung des Internetnutzers in das Speichern von Cookies vor, wenn der Anbieter der Web-Seite ein Ankreuzkästchen mit einem voreingestellten Häkcken verwendet. Die Erlaubnis zum Setzen von Cookies erfordere vielmehr die aktive Einwilligung des Internetnutzers, betonte der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 01.10.2019.

zum Urteil 

Related Posts