Mit Stand April 2019 hat der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte eine neue Orientierungshilfe zur Auftragsverarbeitung herausgegeben.
weiterlesenDarin wird u.a. auf die zwingenden Inhalte einer Vereinbarung verwiesen. Darüber hinaus nennt die Behörde Kriterien, um die Abgrenzung zwischen Auftragsverarbeiter und Verantwortlichen vorzunehmen. Sie stellt klar, dass die Auftragsverarbeitung erfordert, dass der Dienstleister keinen Spielraum hinsichtlich der Verarbeitung der Daten hat und dass die Datenverarbeitung im Vertrag durch Weisung vorgegeben ist. Gegen die Auftragsverarbeitung spricht, wenn der Dienstleister bereits über die Mittel der Verarbeitung entscheidet.
Darüber hinaus werden einige klassische Outsourcing-Dienste bewertet, wie die Aktenvernichtung, Systemadministration oder Backup-Dienstleistungen.
Die Orientierungshilfe kann hier abgerufen werden.