Die Bayerische Aufsichtsbehörde hat klargestellt, dass sie als Rechtsgrundlage des Trackings mittels Google Anlytics die Einwilligung sieht. Die Behörde begründet dies damit, dass Google sich das Recht einräumen [...]

Die Bayerische Aufsichtsbehörde hat klargestellt, dass sie als Rechtsgrundlage des Trackings mittels Google Anlytics die Einwilligung sieht. Die Behörde begründet dies damit, dass Google sich das Recht einräumen [...]