Bundestag und Bundesrat haben das Betriebsrätemodernisierungsgesetz verabschiedet – und dies bringt eine wesentliche gesetzliche Klarstellung für den Datenschutz im Betriebsrat. Nach dem neuen §79a BetrVG [...]
Unternehmen haften für Datenschutzverstöße ihrer Beschäftigten
Die DSK hat am 03.04.2019 folgende Entschließung zur Haftung des Unternehmens für Datenschutzverstöße der Beschäftigten gefasst: Noch steht eine höchstrichterliche Bundes-Entscheidung aus, jedoch hat sich eine Rechtsprechung verfestigt, die vom Standpunkt ausgeht, dass der Arbeitgeber kein Telekommunikationsanbieter im Sinne des TKG ist [...]Urteile-Übersicht: Arbeitgeber sind keine Telekommunikationsanbieter im Sinn des TKG