Die DSK hat am 03.04.2019 folgende Entschließung zur Haftung des Unternehmens für Datenschutzverstöße der Beschäftigten gefasst: Noch steht eine höchstrichterliche Bundes-Entscheidung aus, jedoch hat sich eine Rechtsprechung verfestigt, die vom Standpunkt ausgeht, dass der Arbeitgeber kein Telekommunikationsanbieter im Sinne des TKG ist [...]Urteile-Übersicht: Arbeitgeber sind keine Telekommunikationsanbieter im Sinn des TKG
